Mit der am 28. August veröffentlichten zweimonatigen Verlängerung werden alle Fristen, die zwischen dem 2. September 2022 und dem 1. November 2022 (einschließlich) ablaufen, bis zum 2. November 2022 verlängert.
Diese Verlängerung folgt auf die früheren Beschlüsse EX-22-5, EX-22-4 und EX-22-2 des Exekutivdirektors, mit denen alle Fristen zwischen dem 2: 2. Juni 2022 und 1. September 2002; 1. April 2022 und 1. Juni 2002; und 24. Februar 2022 und 31. März 2022.
Am 9. März kündigte das EUIPO in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen eine Reihe von Maßnahmen als Reaktion auf die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine an.
Das EUIPO wird auch weiterhin prüfen, ob weitere Verlängerungen und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, während wir vorankommen.
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