Registrieren Sie Ihr EU-Geschmacksmuster

03 April, 2023
RCD
Vorteile von geistigem Eigentum (IP)
Neues geführtes Anmeldeformular für die Eintragung Ihres EU-Geschmacksmusters (GGM).

Am 1. April 2023 feiert das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den 20. Jahrestag des ersten eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) und führt aus diesem Anlass ein neues Anmeldeformular ein. Dieses benutzerfreundliche, geführte Online-Formular richtet sich an Unternehmen, Designer und Unternehmer, die ihre Geschmacksmuster in der EU schützen lassen wollen.

Das neue Formular vereinfacht die Anmeldung von EU-Geschmacksmustern, die für fünf Jahre geschützt sind und bis zu 25 Jahre verlängert werden können. Die Eintragung kostet in der Regel 350 €, aber wenn die Antragsteller sich zuerst an den KMU-Fonds wenden, können sie 75 % der Kosten erstattet bekommen. Das bedeutet Geschmacksmusterschutz in der EU für nur 88 €!

Weitere Informationen über das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGG) finden Sie in unserem digitalen Merkblatt.

Sind Sie bereit, Ihr Geschmacksmuster auf EU-Ebene anzumelden? Sehen Sie sich zuerst dieses kurze Video an und melden Sie sich dann hier an.

Bitte senden Sie Ihr Feedback und Ihre Kommentare über das Formular für sofortiges Feedback (nach Einreichung Ihrer Anmeldung) oder an: information@euipo.europa.eu