27 Februar, 2023
Vorteile von geistigem Eigentum (IP)
Im Februar 2022 begann die Russische Föderation mit einer militärischen Aggression gegen die Ukraine. Seitdem hat die Europäische Union eine Reihe von Sanktionen verhängt und mehrere Initiativen zur Unterstützung der Ukraine und des ukrainischen Volkes ergriffen.
Das EUIPO hat eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Situation im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums analysieren und überwachen und die wirksame Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen sicherstellen soll.
- Zusammenarbeit: Das Amt hat alle Kooperationsmaßnahmen mit Rospatent, dem russischen Föderalen Dienst für geistiges Eigentum, der Eurasischen Patentorganisation (EAPO) und Belarus eingestellt. Gleichzeitig hat das EUIPO die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Nationalen Amt für geistiges Eigentum und Innovationen verstärkt.
- Einfrieren von Vermögenswerten des geistigen Eigentums: Das EUIPO hat in den Registern für EU-Marken (EUTM) und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) "Schutzeinträge" in Bezug auf EU-Marken oder GGM vorgenommen, die den Personen oder Einrichtungen gehören, die auf der Sanktionsliste stehen (die "benannten Personen"). Diese Schutzeinträge blockieren jede Transaktion im Zusammenhang mit den betroffenen Rechten.
- Neue Eintragungen/Verfahren: Den benannten Personen werden keine neuen EUTMs oder GGMs erteilt. Entsprechende Maßnahmen gelten für die internationalen Registrierungen, in denen die EU benannt ist.
- Fristen: Es wurden mehrere Verlängerungen aller Fristen (die im Februar 2022 ablaufen) beschlossen, die Parteien mit Wohnsitz oder Sitz in der Ukraine betreffen.
- Datenkorrektur: Alle Daten zu den Anschriften der Parteien in den Registern spiegeln die international anerkannten Grenzen der Ukraine wider, wobei fehlerhafte Angaben erforderlichenfalls korrigiert werden.
- Überprüfung: tägliche Überprüfung aller eingehenden Akten auf benannte Personen. Darüber hinaus tätigt das EUIPO keine Geschäfte mit benannten Personen und trägt keine neuen Geschmacksmuster für Erzeugnisse ein, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste1 aufgeführt sind.
Das Amt prüft weiterhin, ob weitere Verlängerungen und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, während wir vorankommen.
Alle diese Maßnahmen wurden in Übereinstimmung mit der Datenschutzverordnung2 umgesetzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
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