Am 23. August 2023 trat das Reformgesetz zur Änderung des italienischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum in Kraft.
Die Reform führt mehrere neue Maßnahmen ein, darunter:
- Verbesserter Schutz für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen durch das Verbot der Eintragung von Marken, die diese aufgreifen, missbrauchen oder nachahmen.
- Vorübergehender Schutz für Muster und Modelle auf nationalen und internationalen Messen.
- Abschaffung des "Professorenprivilegs", das den Universitäten das Eigentum an den von ihnen entwickelten Patenten einräumt.
- Die Möglichkeit, Patentanmeldegebühren nicht nur zum Zeitpunkt der Anmeldung, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten, wobei der ursprüngliche Anmeldetag beibehalten wird.
- Vereinfachung des Verfahrens zur Erteilung neuer Pflanzensorten.
- Befugnis der Vollzugsbehörden, auf offiziellen oder offiziell anerkannten Messen ausgestellte Waren zu beschlagnahmen, wenn sie eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vermuten.
- Die Möglichkeit eines doppelten Schutzes durch ein nationales und ein europäisches Patent, mit oder ohne einheitliche Wirkung.
Die Bestimmung ist ein grundlegender Meilenstein der Reform des italienischen Systems des gewerblichen Eigentums. Sie entspricht den Zielen des Nationalen Konjunkturprogramms (Mission 1, Komponente 2: "Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems") und steht im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zum gewerblichen Rechtsschutz, den die Europäische Kommission 2021 verabschiedet hat. Das italienische Patent- und Markenamt hat maßgeblich an der Ausarbeitung der Reform mitgewirkt, um zwei grundlegende Ziele zu verfolgen:
1) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Systems und Schutz der gewerblichen Schutzrechte.
2) Straffung der administrativen Aspekte und Digitalisierung der Verfahren.
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