Dieser Meilenstein spiegelt den anhaltenden Erfolg des EUIPO als moderne europäische öffentliche Verwaltung wider und wäre ohne die gemeinsamen Anstrengungen so vieler Kollegen im Laufe der Jahre nicht möglich gewesen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das EUIPO viele verschiedene Anstrengungen unternommen. Es hat viele Jahre gedauert, bis der Traum von einem einheitlichen Designrecht für die EU Wirklichkeit wurde. Im Jahr 2003 begann das Amt mit der Annahme von Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsdesign (GGM), die auf dem durchschlagenden Erfolg der EU-Marke basierten, die einige Jahre zuvor, 996, eingeführt worden war.
Das Gemeinschaftsdesign wurde als flexibles, umfassendes Schutzrecht konzipiert und richtet sich an alle Arten von Nutzern, von multinationalen Unternehmen bis hin zu einzelnen Designern, und ist ein leistungsfähiges Instrument für Unternehmen.