In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich das System des geistigen Eigentums sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene stark weiterentwickelt und verfeinert. Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war in Europa besonders wichtig. Im Jahr 1957 wurde mit dem Abschluss des Vertrag von Rom den Weg für einen europäischen Integrationsprozess, dessen Hauptziel die Schaffung eines Binnenmarktes war, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet werden sollte. Das geistige Eigentum (IP) und die schrittweise Harmonisierung der wichtigsten Rechte des geistigen Eigentums (IPR) in den Mitgliedstaaten der heutigen Europäischen Union („EU") waren ebenfalls für die Schaffung eines Binnenmarktes von Bedeutung.
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