Rat nimmt Standpunkte zur Geschmacksmustergesetzgebung an

26 September, 2023
Council adopts two positions on designs protection legislation
Schutz Ihrer Ideen
Nach monatelangen Verhandlungen hat der Rat seinen Standpunkt zu den Vorschlägen für den rechtlichen Schutz von Geschmacksmustern und die Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster festgelegt.

Am Montag, den 25. September 2023, hat der Rat nach monatelangen Verhandlungen seinen Standpunkt zur Neufassung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster angenommen. Diese Standpunkte sind Teil des Brüsseler Gesetzgebungsreformprozesses und bauen auf dem Vorschlag der Kommission vom November 2022 auf. Die Reform des Geschmacksmusterrechts zielt darauf ab, den Geschmacksmusterschutz zu modernisieren, die Eintragung zu vereinfachen, die Kosten zu senken, die Geschwindigkeit zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Was ist neu an den Texten des Rates?

Der Rat unterstützte die Hauptziele des Kommissionspakets, z. B. die von der Kommission vorgeschlagene "Reparaturklausel", nahm jedoch einige Änderungen vor, darunter:

  • Eine weitere Aktualisierung der Definition der Begriffe "Geschmacksmuster" und "Erzeugnis".
  • Eine Vereinfachung der Anforderungen an die Wiedergabe eines Geschmacksmusters und die Möglichkeit, einen "Anmeldetag" zu gewähren, auch wenn formale Mängel bei der Wiedergabe des Geschmacksmusters bestehen, sofern die Wiedergabe des Geschmacksmusters klar genug ist.
  • Klarstellung, dass nationale Verwaltungsverfahren zur Nichtigerklärung möglich, aber nicht zwingend erforderlich sind.
  • Weitere Änderungen an der Gebührenregelung, um sicherzustellen, dass die Gebühren für den rein nationalen Geschmacksmusterschutz weiterhin niedriger sind als die europäischen Gebühren.
  • Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften auf 36 Monate.

Die nächsten Schritte

Mit der Annahme dieser Standpunkte durch den Rat wird die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Er erhält damit ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die beginnen werden, sobald das Parlament seinen Standpunkt angenommen hat.
Der Prozess wird voraussichtlich im Januar 2024 in die Trilogphase übergehen.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 verabschiedet und in Kraft treten.
Das EUIPO bereitet sich darauf vor, alle mit dieser Reform einhergehenden Änderungen in seine tägliche Arbeit zu integrieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Artikel wurde erstmals hier veröffentlicht.