Am 9. Oktober 2023 verabschiedete der EU-Rat eine neue Verordnung zum Schutz der geografischen Angaben (g.A.) bekannter handwerklicher und industrieller Non-Food-Erzeugnisse wie Murano-Glas und Donegal-Tweed.
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, Handwerkern und Herstellern, insbesondere kleinen Unternehmen, die Möglichkeit zu geben, die Namen ihrer handwerklichen und industriellen Erzeugnisse zu fördern und zu schützen, deren Merkmale im Wesentlichen auf ihren Herkunftsort zurückzuführen sind.
Ziel ist es, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Qualität dieser Erzeugnisse besser zu erkennen und zu schätzen, so dass sie eine fundiertere Entscheidung treffen können. Infolgedessen wird es einfacher, die Förderung, Attraktivität und Erhaltung von Qualifikationen und Arbeitsplätzen in der EU zu unterstützen.
Die Verordnung knüpft an die bestehenden Vorschriften zum Schutz von geografischen Angaben für Weine, Spirituosen, Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse an, die seit 1992 in Kraft sind.
Die Rolle des EUIPO bei handwerklichen und industriellen geografischen Angaben
Das EUIPO, das ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist, wird das Eintragungsverfahren überwachen und für Einfachheit und Erschwinglichkeit sorgen. Die Erzeuger werden sich über ihre jeweiligen Mitgliedstaaten an das EUIPO wenden, um die endgültigen Genehmigungen für geografische Angaben zu erhalten. Staaten, die über kein lokales System verfügen, können sich für ein direktes Verfahren entscheiden, das es ihren Erzeugern ermöglicht, direkt mit dem EUIPO in Verbindung zu treten.
Hintergrund
Der jüngste Schritt der EU steht im Einklang mit dem Aktionsplan 2020 zum Schutz des geistigen Eigentums und dem Lissabonner Abkommen, das durch die Genfer Akte unterstützt wird und die globale Registrierung geografischer Angaben vereinfacht. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die Schutzmechanismen der EU voll zum Tragen kommen.
Die nächsten Schritte
Die Abstimmung des Rates heute, am 9. Oktober, ist der letzte Schritt im Entscheidungsverfahren. Damit ist das Annahmeverfahren abgeschlossen. Die Verordnung wird nun am 18. Oktober im Plenum in Straßburg von den Mitgesetzgebern unterzeichnet. Sie wird dann Anfang November im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft, zeitgleich mit dem Beschluss des Rates.
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