Ein bahnbrechender Bericht über Frauen im Design wurde heute vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass es in der Designbranche der EU ein erhebliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle gibt. Nur 24 % der Designer in der EU sind Frauen, heißt es in dem Bericht, der am Welttag des geistigen Eigentums veröffentlicht wurde. Um diese Diskrepanz zu beseitigen, würde es mehr als 50 Jahre dauern. Darüber hinaus liegt das Durchschnittsgehalt von Designerinnen 12,8 % unter dem ihrer männlichen Kollegen.
Der Anteil der Designerinnen ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich und reicht von 17 % in den Niederlanden bis zu 33 % in Lettland. Nur 21 % der von Inhabern mit Sitz in der EU eingetragenen Geschmacksmuster nannten mindestens eine Designerin, wie eine vom EUIPO durchgeführte Untersuchung anhand von Informationen aus Anmeldungen von eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) ergab.
In der EU schließt sich die Kluft zwischen den Geschlechtern im Bereich des Geschmacksmusterwesens nur langsam; wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird, wird die Parität erst in 51 Jahren erreicht sein. In einigen Nicht-EU-Ländern ist der Anteil der Designerinnen jedoch höher: In Südkorea, China und den USA stammen etwa 50 % bzw. 40 % der Geschmacksmusteranmeldungen von Designerinnen.
Dem Bericht zufolge verdienen weibliche Designer insgesamt 12,8 % weniger als männliche Designer. Auch wenn das Alter, die Arbeitsbedingungen und andere Variablen bei dieser Einkommensdiskrepanz eine Rolle spielen mögen, so bleibt doch ein Lohngefälle von 8 % bestehen, das nicht berücksichtigt wird.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.